Neue Europäische Regeln fürs Online-Shopping

Neue Europäische Regeln fürs Online-Shopping

Seit dem 13. Juni 2014 hat die Europäische Kommision neue Regeln für den Onlineshopping und den klassischen Versandhandel implementiert. Wichtigste Änderung: Kunden können ihre Bestellung nach Erhalt der Ware zwar immer noch 14 Tage lang widerrufen. Aber nun dürfen die Händler ihnen die Kosten für die Rücksendung berechnen.

Eine einheitliche 14-tägige Widerrufsfrist ab Fristbeginn in ganz Europa, eine ausdrückliche Erklärung zum Widerruf einer Warenbestellung, eine Kostenübernahme der Rücksendung durch den Käufer und Gültigkeit der Widerrufsbestimmungen auch für digitale Einkäufe wie Musik, Videos und Apps: Das sind die größten Änderungen, die von heute an auf alle Verbraucher Europas im Online-Handel zukommen. Wie sich die Änderungen konkret auswirken und worauf Internetkunden vor allem achten sollten, darüber informieren die Stiftung Warentest und die Rechtsanwaltskammer Koblenz:

Muss ich meinen Widerruf künftig begründen?
Nein. Bisher nicht und nach neuem Recht auch nicht.

Wie lange habe ich Zeit für den Widerruf?
14 Tage ab Erhalt der Ware. Diese Widerrufsfrist gilt nun in allen Mitgliedstaaten der EU. Bisher hatten Verbraucher in einigen Ländern nur sieben Tage für den Widerruf. "Die Frist beginnt noch nicht zu laufen, wenn Sie nur eine Lieferbescheinigung durch den Paketboten erhalten haben oder die Ware beim Nachbarn abgegeben worden ist", erklärt Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt für Onlinehändler aus Köln.

Wie erkläre ich den Widerruf?
Mündlich oder schriftlich, etwa per E-Mail, Fax oder Brief. So oder so gilt: Künftig müssen Käufer den Widerruf eindeutig erklären. Es reicht nicht mehr, die Ware kommentarlos innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Eine eindeutige Widerrufserklärung könnte so lauten: "Hiermit widerrufe ich den Kauf der am (Datum) bestellten Ware (Kaufgegenstand)". Einfach auf ein Blatt Papier schreiben und um die Adressdaten ergänzen. Den Zettel mit der Widerrufserklärung beim Zurücksenden der Ware beilegen. Der Gesetzgeber hat auch ein Musterformular entworfen. Auf dieses müssen die Onlineshops vor der Bestellung hinweisen. Damit der Widerruf auch dann wirksam erklärt ist, wenn das Paket samt Widerrufsschreiben unterwegs abhandenkommt, sollten Kunden den Widerruf immer auch per E-Mail erklären und den Händler um eine Eingangsbestätigung bitten, rät Rolf Becker, Anwalt für Versandhandelsrecht aus Köln.

Muss ich nun das Porto bezahlen, wenn ich eine Online-Bestellung widerrufe?
Das kann sein, denn die Händler dürfen Kunden nun immer die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegen. Bislang galt das nur für Ware bis zum Preis von 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Die neue Regelung ist aber kein Muss. Die Online-Händler können freiwillig die Kosten des Rücktransports übernehmen. Große Händler wie Zalando, Amazon und Otto haben bereits erklärt, dass sie weiterhin die Retourkosten übernehmen werden. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen planen allerdings viele kleine Shops, das Rückporto nicht mehr zu bezahlen.

Wer entscheidet, wie zurückgeschickt werden muss?
Wenn Sie die Rücksendung bezahlen müssen, entscheiden Sie auch darüber, welcher Paketdienst mit der Rücksendung beauftragt wird. Sie können die für sich günstigste Methode wählen.

Muss ich nun auch das Porto für den Erstversand der Ware bezahlen, wenn ich den Kauf nach Erhalt der Ware widerrufe?
Nein. Bei den Versandkosten bleibt weitgehend alles beim Alten: Hat der Verkäufer zum Zeitpunkt des Widerrufs Kaufpreis und Versandkosten von Ihrem Konto bereits abgebucht, muss er beides erstatten. Widerrufen Sie und ist das Geld zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgebucht, müssen Sie die Rechnung nicht mehr begleichen. Gesetzlich geregelt ist nun aber: Der Händler trägt nur das Versandporto für die günstigste Versandart in seinem Shop. Haben Sie die Ware auf eigenen Wunsch zum Beispiel teuer per Express bestellt, zahlen Sie diese Mehrkosten.

Kann ich nicht einfach die Annahme einer Lieferung verweigern?
Nein, das allein gilt nach den neuen Regeln nicht als Widerruf. "Wer dennoch seine angelieferte Ware dem Paketboten wieder mitgeben möchte, kann etwa auf das Paket Widerruf schreiben oder unverzüglich nach der Nicht-Annahme per Brief, Telefon, E-Mail oder mit dem Muster-Formular des Händlers den Widerruf erklären", sagt Rechtsanwalt Carsten Föhlisch.

Auf was muss ich künftig beim Online-Einkauf achten?
Wer das Risiko von Rücksendekosten von vorneherein ausschließen möchte, sollte künftig vor der Bestellung auf der Internetseite des Händlers nach den Rücksendebedingungen schauen. Die Shops müssen dort über das Rückporto informieren. Steht dort nichts, geht die Retoure zulasten des Händlers. Unter den Stichworten "AGB" oder "Vertragsbedingungen" sollten in der Regel alle Infos zu den Kosten der Rücksendung zu finden sein.

Kann ich jede Order widerrufen?
Nein, es gibt Ausnahmen - beim Kauf von verderblicher Ware wie Obst, Wurst oder Schnittblumen. Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn man versiegelte CDs, DVDs oder Software kauft und die Versiegelung öffnet.

Kann ich auch online gekaufte E-Books oder Songs zurückgeben?
Grundsätzlich ja. Im Gegensatz zu früher sieht nun das Gesetz auch beim Kauf von digitalen Inhalten ein Recht zum Widerruf vor. Händler können aber die Möglichkeit zum Widerruf ausschließen. Um das zu erreichen, müssen Händler vor Beginn des Downloads darauf hinweisen, dass Kunden ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Link erhalten. Stimmt der Kunde dem Hinweis zu, erlischt sein Widerrufsrecht. red/sas

Quelle: volksfreund.de